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UNSERE SPIELREGELN

AGB's

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen Strongermarketing und des Auftraggebers abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber Ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang (spät. binnen 3 Werktagen) widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz- und Änderungsaufträge.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt Strongermarketing mit der Beratung und Umsetzung sämtlicher Belange im Zusammenhang mit dem Performance Marketing zu seinem Internetauftritt in Social-Media-Kanälen.

(2) Die Tätigkeit von Strongermarketing umfasst auch die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen auf diesen Social-Media-Kanälen.

(3) Strongermarketing wird die Interessen des Auftraggebers nach besten Kräften wahrnehmen. Der Auftraggeber wird seinerseits im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle für die Leistung von Strongermarketing wesentlichen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

§ 2 Leistungen von Strongermarketing

(1) Im ersten Schritt analysiert und definiert Strongermarketing die Zielgruppe des Auftraggebers.

(2) Im zweiten Schritt startet Strongermarketing die Werbemaßnahmen je nach Auftrag über Instagram und / oder Facebook und / oder TikTok.

(3) Im dritten und letzten Schritt wird Strongermarketing anhand der gesammelten Daten weitergehende Optimierungen vornehmen, soweit anhand der gesammelten Daten angezeigt, und die Werbemaßnahmen skalieren.

(4) Nach dem Strongermarketing erteilten Auftrag ist Strongermarketing zur Erbringung der konkret beauftragten Leistungen verpflichtet und hat eine Kampagne zu erstellen.

(5) Strongermarketing ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.

(6) Strongermarketing ist nicht dazu verpflichtet zu prüfen, ob etwaige vom Auftraggeber gelieferten Dateien, Daten oder sonstigen Informationen urheberrechtlich oder sonst wie geschützt sind. Sollte eine Verletzung eines Urheberrechts oder sonstigen Rechts, insbesondere eines Dritten dennoch erfolgen, übernimmt Strongermarketing keine Haftung.

§ 3 Leistungen des Auftraggebers/ Mitwirkungspflichten/ Gestaltung der Zusammenarbeit

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Strongermarketing die für die Leistungserbringung gemäß 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.

(2) Soweit der Auftraggeber Strongermarketing Vorlagen/Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen/Informationen berechtigt ist.  Strongermarketing ist zu einer Prüfung der Rechtmäßigkeit der Verwendung der Vorlagen/Informationen durch den Auftraggeber weder in der Lage noch verpflichtet.  Die Verwendung der vom Auftraggeber übermittelten Vorlagen/Informationen erfolgt einzig und allein auf Risiko des Auftraggebers.

§ 4 Vergütung von Strongermarketing

(1) Für die in 2 bezeichnete Tätigkeit erhält Strongermarketing die gemäß Angebot vereinbarte Vergütung.

(2) Wird das Werbekonto des Auftraggebers gesperrt, so befindet er sich im Annahmeverzug der Leistung von Strongermarketing und hat weiterhin für die zuvor bezeichnete Vergütung gegenüber Strongermarketing einzustehen, dies beinhaltet auch die zuvor festgelegte Partizipation am Werbebudget des jeweiligen Kalendermonats.  

(3) Sämtliche Leistungen von Strongermarketing verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

(4) Strongermarketing ist für die Rechnungsstellung und Einziehung der Zahlung zuständig. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, sind die Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung oder Rechnung fällig. Wenn nicht anders vereinbart erteilt der Kunde Strongermarketing eine Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat).

(5) Strongermarketing ist nicht verpflichtet, vor Zahlungseingang vertragliche Leistungen zu erbringen bzw. vertragsgemäße Dienste freizuschalten, außer es ist vertraglich ausdrücklich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart worden.

§ 5 Einräumung von beschränkten Nutzungsrechten

(1) Strongermarketing räumt dem Auftraggeber zum Zeitpunkt ihres Entstehens, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, Markenrechte und Namensrechte zur Verwertung der unter diesem Vertrag und den jeweiligen Auftragsschreiben erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter zur räumlichinhaltlich und sachlich auf den gebuchten Social-Media-Kanal beschränkten Nutzung ausschließlich für die Laufzeit des Auftrages von Strongermarketing ein. 

(2) Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Nutzung innerhalb eines Vortrags, Aufführung sowie Vorführung oder Sendungen. Der Auftraggeber hat insbesondere auch nicht das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Mit der zeitweisen Übertragung ist es dem Auftraggeber nicht gestattet das Recht an Dritte zu übertragen.

(3) Das Nutzungsrecht des Auftraggebers endet spätestens mit dem Ende des Auftrags von Strongermarketing.  Strongermarketing ist berechtigt, die Grundlage ihrer Leistungen aus § 2 wie auch deren Ergebnisse zu löschen.

(4) Strongermarketing ist im Rahmen der Durchführung des Vertrages sowie zu eigenen Werbezwecken berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden zu verwenden. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Strongermarketing die erbrachten Leistungen als Referenz auf der eigenen Website und in sonstigen Veröffentlichungen on- und offline benennt. Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Etwaige gesonderte Absprachen zur Einräumung von Nutzungsrechten bedürfen der Schriftform und werden im Einzelfall mit dem Auftraggeber im Rahmen des Angebotes definiert und schriftlich festgehalten.

§ 6 Haftung

(1) Strongermarketing haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die durch eigene Mängel, Verzug oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtung entstehen. Eine Schadensersatzpflicht von Strongermarketing für Schäden tritt jedoch erst dann ein, wenn der Auftraggeber von Strongermarketing die beanstandeten Mängel mitgeteilt und Strongermarketing die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat.  Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Strongermarketing oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Strongermarketing beruhen.

(2) Nicht zu einer Haftung von Strongermarketing führen Ereignisse außerhalb der Einflusssphäre von Strongermarketing, insbesondere Änderung des Algorithmus durch den Social-Media-Kanal oder eine Sperrung des Werbekontos.

(3) Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für eine neue Konzeption, Planung und Herstellung der Werbeleistung und ist limitiert auf den vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch der Strongermarketing nach den hiesigen Bestimmungen zustehenden Vergütung für 6 Monate.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine sachkundige Person seiner Wahl überprüfen zu lassen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Strongermarketing wird alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Auftraggebern oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Strongermarketing verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Repro-Anstalten, Druckereien, Filmproduzenten, Tonstudios etc), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

§ 8 Laufzeit, Kündigung

(1) Dieser Vertrag ist auf bestimmte Laufzeit geschlossen.  Die Vertragslaufzeit beträgt wenn nicht anders vereinbart 6 Monate.  Der Vertrag verlängert sich jeweils um die im Vertrag vereinbarte Laufzeit, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wird.

(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von einem Monaten zum Ende jeder Vertragslaufzeit gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

(4) Kündigt Strongermarketing aus wichtigem Grund, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Strongermarketing die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin geleisteten Dienste von Strongermarketing sind anteilig abzurechnen, es sei denn, dass die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Dienste von Strongermarketing für den Auftraggebern nicht verwertbar sind.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Strongermarketing darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag sowohl gesamt als auch einzeln abtreten. Der Auftraggeber kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Strongermarketing an Dritte abtreten.

(4) Soweit der Auftraggeber Person des Handelsstandes ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag Hamburg.

Stand: November 2022

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