...Skip to content
UNSERE SPIELREGELN

AGB der Stronger GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil für die gesamte Kundenbeziehung zwischen der Stronger GmbH und dem Auftraggeber. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftraggeber beauftragt die Stronger GmbH mit der Beratung und Umsetzung sämtlicher Belange im Zusammenhang mit dem Performance Marketing zu seinem Internetauftritt in den jeweils vereinbarten Social-Media-Kanälen.

(2) Die Tätigkeit der Stronger GmbH umfasst insbesondere die Konzeption und Durchführung konkreter Werbemaßnahmen auf diesen Social-Media-Kanälen sowie die Erstellung von Werbematerialien.

(3) Die Stronger GmbH wird die Interessen des Auftraggebers wie ein ordentlicher Kaufmann wahrnehmen.

§ 2 Leistungen der Stronger GmbH

(1) Im ersten Schritt analysiert und definiert die Stronger GmbH die Zielgruppe des Auftraggebers.

(2) Im zweiten Schritt startet die Stronger GmbH die Werbemaßnahmen je nach Auftrag über Instagram und / oder Facebook und / oder TikTok und etwaige weitere Social-Media-Kanäle, die die Parteien vereinbart haben.

(3) Im dritten und letzten Schritt wird die Stronger GmbH anhand der gesammelten Daten weitergehende Optimierungen vornehmen, soweit angezeigt, und die Werbemaßnahmen skalieren.

(4) Die konkreten Verpflichtungen der Stronger GmbH zur Erbringung der beauftragten Leistungen folgen aus dem erteilten Auftrag.

(5) Die Stronger GmbH ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu übertragen oder selbst auszuführen.

(6) Die Stronger GmbH ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die vom Auftraggeber gelieferten Inhalte (Dateien, Daten, Produktinformationen, Vorlagen etc.) Rechte Dritter verletzen. Die Verwendung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Bei Inanspruchnahme durch Dritte haftet ausschließlich der Auftraggeber, einschließlich der Kosten der Rechtsverfolgung.

§ 3 Leistungen des Auftraggebers / Mitwirkungspflichten / Zusammenarbeit

(1) Der Auftraggeber stellt der Stronger GmbH die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Er versichert, zur Weitergabe und Nutzung dieser Inhalte berechtigt zu sein. Eine Prüfung durch die Stronger GmbH erfolgt nicht.

(3) Der Auftraggeber lässt die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf eigene Kosten durch eine geeignete Person seiner Wahl überprüfen.

(4) Er gewährt Zugriff auf Werbekonten und informiert über Adspends, soweit erforderlich.

§ 4 Vergütung der Stronger GmbH

(1) Die vereinbarte Tätigkeit wird vergütet wie vertraglich festgelegt.

(2) Wird das Werbekonto gesperrt oder reduziert der Auftraggeber die Leistungen unter das vereinbarte Maß, besteht dennoch die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, insbesondere hinsichtlich der Partizipation am Werbebudget des betreffenden Kalendermonats.

(3) Alle Honorare verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Zahlungen sind sofort nach Rechnung oder Auftragsbestätigung fällig. Sofern nicht anders vereinbart, gilt ein SEPA-Mandat als erteilt.

(5) Eine Vorleistungspflicht besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Die Stronger GmbH hat Anspruch auf Vorschüsse.

(6) Bei unzureichender Kommunikation seitens des Auftraggebers oder verspätetem Produktversand behält sich die Stronger GmbH das Recht vor, das Kontingent an zu liefernden Werbemitteln zu reduzieren. Die vereinbarten Credits verfallen bei fehlender Rückmeldung wie folgt: Verfall von 5 Credits: keine Rückmeldung innerhalb von 2 Werktagen, Verfall von 15 Credits: nach 5 Werktagen ohne Rückmeldung, Verfall von 20 Credits: nach 7 Werktagen ohne Rückmeldung, Verfall von 30 Credits: nach 10 Werktagen ohne Rückmeldung, Verfall von 50 Credits: nach 14 Werktagen ohne Rückmeldung, Nach Ablauf von 14 Werktagen ohne Rückmeldung verfallen alle offenen Credits vollständig.

§ 5 Einräumung von beschränkten Nutzungsrechten

(1) Die Nutzungsrechte sind räumlich, inhaltlich und sachlich auf den gebuchten Social-Media-Kanal beschränkt und gelten nur für die Vertragslaufzeit.

(2) Der Auftraggeber darf Inhalte nicht vervielfältigen, verbreiten, öffentlich aufführen oder Dritten zugänglich machen.

(3) Nach Vertragsende erlöschen die Nutzungsrechte. Die Stronger GmbH darf Inhalte löschen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Stronger GmbH darf Marken, Logos und Leistungen des Kunden zu eigenen Werbezwecken verwenden, auch als Referenz. Einschränkungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

(5) Individuelle Regelungen zur Nutzung werden schriftlich im Angebot festgehalten.

§ 6 Haftung der Stronger GmbH

(1) Haftung besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber muss Mängel rügen und eine Frist von 10 Werktagen setzen. Ausgenommen sind Personenschäden.

(2) Keine Haftung für Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs, wie z. B. Änderungen von Algorithmen oder Kontosperrungen.

(3) Schadenersatz ist auf die Kosten der Neuerstellung beschränkt und auf maximal sechs Monatsvergütungen limitiert.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Die Stronger GmbH behandelt alle geschäftlichen Informationen und Unterlagen vertraulich. Auch Dritte mit Zugriff (z. B. Produzenten, Agenturen) werden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Die Pflicht gilt unbegrenzt über die Vertragslaufzeit hinaus.

§ 8 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag läuft – sofern nicht anders vereinbart – sechs Monate und verlängert sich automatisch, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat gekündigt wird.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(3) Wird der Vertrag von der Stronger GmbH aus wichtigem Grund gekündigt, bleibt der Honoraranspruch bestehen.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. An ihre Stelle tritt eine rechtlich zulässige, sinngemäße Regelung.

(3) Die Stronger GmbH darf Rechte/Pflichten aus dem Vertrag abtreten. Der Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung.

(4) Gerichtsstand ist Hamburg, sofern kein anderer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland besteht.

Stand: Mai 2025

error: